Vorstand Treffen
Unser Vorstandtreffen, 21.09.2023
mit dabei waren: Ulli, Michaela, Heino, Dagmar, Lars, Peter und Jasmin
Für die Rechtsfähigkeit des e.V. sind zwei Organe gesetzlich vorgeschrieben. Ein notwendiges Organ ist der Vereinsvorstand. Die Rechte & Pflichten des Vorstandes sind in § 26 BGB geregelt. Er ist demnach für die repräsentative & strategische Planung des Vereins sowie in Fragen der Haftung verantwortlich.